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Siedlung an dem Sapina-Fluss
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Formelle Unterlagen

immobilien masuren Eintrag ins Register des Landratsamtes Węgorzewo

Am 3.12.2010 wurden die zum Verkauf vorgesehenen individuellen Grundstücke in das Register des Landratsamtes Wegorzewo eingetragen. Schauen Sie sich den Projektplan mit der Immobilienaufteilung an.


Beschluss über die Bestätigung des Projektes zur Aufteilung von Baugrundstücken in Masuren

Am 12. November 2010 fasste der Gemeindevorstand der Gemeinde Pozezdrze den Beschluss über die Genehmigung zur Baugrundstücksaufteilung für die Realisierung der Investition Siedlung am Fluss Sapina. Der Inhalt des Beschlusses ist im PDF-Format erhältlich.


Vorläufiges Projekt zur Aufteilung von Baugrundstücken in Masuren.

Im Oktober 2010 wurde das vorläufige Projekt zur Aufteilung von Baugrundstücken in Masuren genehmigt.


Flächennutzungsplan der Siedlung.

Im Januar 2010 wurde der Bebauungsplan der Siedlung am Fluss Sapina genehmigt.


Siedlungsstraßen

Das Projekt wurde erstellt, die Baugenehmigung eingeholt und man begann mit dem Bau der Siedlungsstraßen, die zu jedem Baugrundstück der Siedlung am Fluss Sapina führen.


Gasversorgung zu Heizzwecken

Es wird mit dem Versorger Mazowiecka Spółka Gazownictwa sp z o.o. Oddział Zakład Gazowniczy Białystok über den Bau, Anschluss und die Versorgung der Gasheizung der Häuser der Siedlung am Fluss Sapina in einem Zeitraum von nicht mehr als 48 Monaten ab dem Vertragsabschuss, verhandelt.


Vereinbarungen hinsichtlich Wasser und Kanalisation

Es wurde ein Vertrag mit der Gemeinde Pozezdrze über den Zugang zum Wasser- und Kanalisationssystem der Gemeinde abgeschlossen.


Vereinbarungen hinsichtlich Energie

Es wurden sog. Anschlussbedingungen für die Siedlung am Fluss Sapina für das Energienetz eingeholt und es wird ein Vertrag über den Bau des Energienetzes verhandelt.


Sonstige Informationen

Die EU-Bürger dürfen seit Mai 2010 ohne Einschränkungen Baugrundstücke, Wohn- und Ferienhäuser in Polen erwerben.
Die polnischen Gesetze sehen beim Kauf von Grundstücken einen Mehrwertsteuersatz von 23% vor. Beim Verkauf eines Grundstücks mit einem Wohnhaus, auch im Rohbau, beträgt der Mehrwertsteuersatz 8%.